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	<title>Allgemeine Fragen zu Tabakwaren Archive - Zigaretten Glasschröder</title>
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	<description>Tabakwaren-Großhandel</description>
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	<title>Allgemeine Fragen zu Tabakwaren Archive - Zigaretten Glasschröder</title>
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		<title>Wie lange sind Tabakwaren haltbar?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/wie-lange-sind-tabakwaren-haltbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Roland Ritter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2021 14:57:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Tabakwaren haben im Gegensatz zu Lebensmitteln kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie können nicht schlecht werden, aber mit der Zeit kann der verarbeitete Tabak austrocknen und der Geschmack verloren gehen. Bei Zigarettenpackungen geht man davon aus, dass zumindest die ersten zwölf Monate keinerlei Geschmacksverluste auftreten. Bei anderen Tabakprodukten kann dies je nach Verpackungsart variieren. Dauerhaft starke Temperaturschwankungen sollten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/wie-lange-sind-tabakwaren-haltbar/">Wie lange sind Tabakwaren haltbar?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Tabakwaren haben im Gegensatz zu Lebensmitteln kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie können nicht schlecht werden, aber mit der Zeit kann der verarbeitete Tabak austrocknen und der Geschmack verloren gehen. Bei Zigarettenpackungen geht man davon aus, dass zumindest die ersten zwölf Monate keinerlei Geschmacksverluste auftreten. Bei anderen Tabakprodukten kann dies je nach Verpackungsart variieren. Dauerhaft starke Temperaturschwankungen sollten bei der Lagerung vermieden werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/wie-lange-sind-tabakwaren-haltbar/">Wie lange sind Tabakwaren haltbar?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wieso sind bestimmte Tabakwaren in Deutschland nicht erhältlich?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/wieso-sind-bestimmte-tabakwaren-in-deutschland-nicht-erhaeltlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Roland Ritter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2021 14:55:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Besonders bei internationalen Marken kommt es vor, dass bestimmte Varianten zwar im Ausland erhältlich sind, aber auf dem deutschen Markt nicht angeboten werden. Meistens sieht der Hersteller hierfür kein Marktpotenzial in Deutschland oder zulassungsrechtliche Gründe sprechen gegen eine Markteinführung. Dies kann natürlich auch im umgekehrten Fall vorkommen, so dass Sie im Urlaubsland beispielsweise auf Ihre [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Besonders bei internationalen Marken kommt es vor, dass bestimmte Varianten zwar im Ausland erhältlich sind, aber auf dem deutschen Markt nicht angeboten werden. Meistens sieht der Hersteller hierfür kein Marktpotenzial in Deutschland oder zulassungsrechtliche Gründe sprechen gegen eine Markteinführung. Dies kann natürlich auch im umgekehrten Fall vorkommen, so dass Sie im Urlaubsland beispielsweise auf Ihre Lieblingsvariante verzichten müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/wieso-sind-bestimmte-tabakwaren-in-deutschland-nicht-erhaeltlich/">Wieso sind bestimmte Tabakwaren in Deutschland nicht erhältlich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
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		<title>Gibt es für Tabakwaren einen vorgeschriebenen Mindestinhalt?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/gibt-es-fuer-tabakwaren-einen-vorgeschriebenen-mindestinhalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Roland Ritter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2021 14:53:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ja, bis Ende 2015 musste eine Zigarettenpackung mindestens einen Inhalt von 19 Zigaretten haben. Bei Feinschnitt lag die Untergrenze bei 30 Gramm, unabhängig ob es sich bei der Verpackungseinheit um einen Pouch oder eine Dose handelt. Zum 1. Januar 2016 wurde der Packungsinhalt für Zigaretten auf 20 Stück angehoben. Für Feinschnitt wurde keine Änderung vorgenommen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, bis Ende 2015 musste eine Zigarettenpackung mindestens einen Inhalt von 19 Zigaretten haben. Bei Feinschnitt lag die Untergrenze bei 30 Gramm, unabhängig ob es sich bei der Verpackungseinheit um einen Pouch oder eine Dose handelt. Zum 1. Januar 2016 wurde der Packungsinhalt für Zigaretten auf 20 Stück angehoben. Für Feinschnitt wurde keine Änderung vorgenommen und der Mindestinhalt von 30 Gramm beibehalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/gibt-es-fuer-tabakwaren-einen-vorgeschriebenen-mindestinhalt/">Gibt es für Tabakwaren einen vorgeschriebenen Mindestinhalt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
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		<title>Welche Warnhinweise sind bei Tabakwaren vorgeschrieben?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/welche-warnhinweise-sind-bei-tabakwaren-vorgeschrieben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Roland Ritter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2021 14:50:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) am 20. Mai 2016 haben sich die Vorgaben für die Warnhinweise bei Tabakwaren teilweise drastisch geändert. Am auffälligsten sind die neuen Bild-Text-Warnhinweise, umgangssprachlich auch als Schockbilder bezeichnet, die bei Zigaretten- und Feinschnittprodukten aufgebracht werden müssen. Die Bild-Text-Warnhinweise müssen mindestens 65% der Vorder- und Rückseite einnehmen und im oberen Packungsbereich [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/welche-warnhinweise-sind-bei-tabakwaren-vorgeschrieben/">Welche Warnhinweise sind bei Tabakwaren vorgeschrieben?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) am 20. Mai 2016 haben sich die Vorgaben für die Warnhinweise bei Tabakwaren teilweise drastisch geändert. Am auffälligsten sind die neuen Bild-Text-Warnhinweise, umgangssprachlich auch als Schockbilder bezeichnet, die bei Zigaretten- und Feinschnittprodukten aufgebracht werden müssen. Die Bild-Text-Warnhinweise müssen mindestens 65% der Vorder- und Rückseite einnehmen und im oberen Packungsbereich positioniert sein. Die bis dahin üblichen Werteangaben zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf der schmalen Packungsseite fallen mit der Neuregelung weg. Zigarren, Pfeifen-, Schnupf- und Kautabake sowie verwandte Erzeugnisse wie E-Zigarettten tragen reine Text-Warnhinweise, die aber durch neue Größe und Positionierung stärker zur Geltung kommen sollen als zuvor. Für jegliche Ware mit alten Warnhinweisen gilt eine Abverkaufsfrist bis 20. Mai 2017.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Was muss beim Verkauf von Tabakwaren beachtet werden?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/was-muss-beim-verkauf-von-tabakwaren-beachtet-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Roland Ritter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2021 14:49:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zwei Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum einen darf der Verkauf ausschließlich an Personen über 18 Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang muss an der Verkaufsstelle ein Hinweis auf den Wortlaut des jeweils aktuellen §10 JuschG sichtbar ausgehängt werden. Zum anderen ist bei allen Tabakwaren mit Steuerbanderole zwingend der sogenannte Kleinverkaufspreis (KVP), also der auf der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/was-muss-beim-verkauf-von-tabakwaren-beachtet-werden/">Was muss beim Verkauf von Tabakwaren beachtet werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum einen darf der Verkauf ausschließlich an Personen über 18 Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang muss an der Verkaufsstelle ein Hinweis auf den Wortlaut des jeweils aktuellen §10 JuschG sichtbar ausgehängt werden. Zum anderen ist bei allen Tabakwaren mit Steuerbanderole zwingend der sogenannte Kleinverkaufspreis (KVP), also der auf der Steuerbanderole aufgedruckte Abgabepreis, einzuhalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/was-muss-beim-verkauf-von-tabakwaren-beachtet-werden/">Was muss beim Verkauf von Tabakwaren beachtet werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wieso werden Produktbezeichnungen bei Tabakwaren geändert?</title>
		<link>https://www.zigl.de/faq/wieso-werden-produktbezeichnungen-bei-tabakwaren-geaendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mio Creativ]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2021 20:26:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben. Das seit 20. Mai 2016 gültige Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) gab zuletzt den Ausschlag für zahlreiche neue Produktbezeichnungen. Jegliche Deskriptoren, die einen verharmlosenden Eindruck beim Konsumenten erwecken könnten, dürfen nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise fallen Produktbezeichnungen wie „ohne Zusatzstoffe“, „Extra“ oder „Special“ zukünftig weg. Auch Geschmacksangaben wie „Vanilla“, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/wieso-werden-produktbezeichnungen-bei-tabakwaren-geaendert/">Wieso werden Produktbezeichnungen bei Tabakwaren geändert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben. Das seit 20. Mai 2016 gültige Tabakerzeugnisgesetz<br />
(TabakerzG) gab zuletzt den Ausschlag für zahlreiche neue Produktbezeichnungen. Jegliche Deskriptoren, die einen verharmlosenden<br />
Eindruck beim Konsumenten erwecken könnten, dürfen nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise fallen Produktbezeichnungen<br />
wie „ohne Zusatzstoffe“, „Extra“ oder „Special“ zukünftig weg. Auch Geschmacksangaben wie „Vanilla“, „Sweet“ oder „Aromatic“ sind<br />
nicht mehr konform. Bei Zigaretten und Feinschnitt dürfen zudem keine charakterisierenden Aromen (z.B. jeglicher Fruchtgeschmack)<br />
mehr verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind vorerst Menthol-Zigaretten, für diese gilt eine Übergangsfrist bis 19. Mai 2020.<br />
Zigarren, Pfeifentabak und Schnupftabak sind von dem Aromaverbot zwar nicht betroffen, auf kritische Produktbezeichnungen muss<br />
aber auch bei diesen Produkten verzichtet werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.zigl.de/faq/wieso-werden-produktbezeichnungen-bei-tabakwaren-geaendert/">Wieso werden Produktbezeichnungen bei Tabakwaren geändert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.zigl.de">Zigaretten Glasschröder</a>.</p>
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