Ja, bis Ende 2015 musste eine Zigarettenpackung mindestens einen Inhalt von 19 Zigaretten haben. Bei Feinschnitt lag die Untergrenze bei 30 Gramm, unabhängig ob es sich bei der Verpackungseinheit um einen Pouch oder eine Dose handelt. Zum 1. Januar 2016 wurde der Packungsinhalt für Zigaretten auf 20 Stück angehoben. Für Feinschnitt wurde keine Änderung vorgenommen und der Mindestinhalt von 30 Gramm beibehalten.
Gibt es für Tabakwaren einen vorgeschriebenen Mindestinhalt?
26. April 2021