100 Jahre Zigaretten Glasschröder | Niederbayern
 

FAQ – wir geben Antworten

Hier finden Sie Fragen, die uns häufig von Kundenseite gestellt werden. Diese Frequently Asked Questions, abgekürzt FAQ, bauen wir zukünftig schrittweise aus. Ihre Frage ist noch nicht dabei? Dann nutzen Sie gerne das weiter unten stehende Kontaktformular, um uns anzusprechen.

Allgemeine Fragen zu Tabakwaren

Zwei Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum einen darf der Verkauf ausschließlich an Personen über 18 Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang muss an der Verkaufsstelle ein Hinweis auf den Wortlaut des jeweils aktuellen §10 JuschG sichtbar ausgehängt werden. Zum anderen ist bei allen Tabakwaren mit Steuerbanderole zwingend der sogenannte Kleinverkaufspreis (KVP), also der auf der Steuerbanderole aufgedruckte Abgabepreis, einzuhalten.

Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) am 20. Mai 2016 haben sich die Vorgaben für die Warnhinweise bei Tabakwaren teilweise drastisch geändert. Am auffälligsten sind die neuen Bild-Text-Warnhinweise, umgangssprachlich auch als Schockbilder bezeichnet, die bei Zigaretten- und Feinschnittprodukten aufgebracht werden müssen. Die Bild-Text-Warnhinweise müssen mindestens 65% der Vorder- und Rückseite einnehmen und im oberen Packungsbereich positioniert sein. Die bis dahin üblichen Werteangaben zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf der schmalen Packungsseite fallen mit der Neuregelung weg. Zigarren, Pfeifen-, Schnupf- und Kautabake sowie verwandte Erzeugnisse wie E-Zigarettten tragen reine Text-Warnhinweise, die aber durch neue Größe und Positionierung stärker zur Geltung kommen sollen als zuvor. Für jegliche Ware mit alten Warnhinweisen gilt eine Abverkaufsfrist bis 20. Mai 2017.

Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben. Das seit 20. Mai 2016 gültige Tabakerzeugnisgesetz
(TabakerzG) gab zuletzt den Ausschlag für zahlreiche neue Produktbezeichnungen. Jegliche Deskriptoren, die einen verharmlosenden
Eindruck beim Konsumenten erwecken könnten, dürfen nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise fallen Produktbezeichnungen
wie „ohne Zusatzstoffe“, „Extra“ oder „Special“ zukünftig weg. Auch Geschmacksangaben wie „Vanilla“, „Sweet“ oder „Aromatic“ sind
nicht mehr konform. Bei Zigaretten und Feinschnitt dürfen zudem keine charakterisierenden Aromen (z.B. jeglicher Fruchtgeschmack)
mehr verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind vorerst Menthol-Zigaretten, für diese gilt eine Übergangsfrist bis 19. Mai 2020.
Zigarren, Pfeifentabak und Schnupftabak sind von dem Aromaverbot zwar nicht betroffen, auf kritische Produktbezeichnungen muss
aber auch bei diesen Produkten verzichtet werden.

Ja, bis Ende 2015 musste eine Zigarettenpackung mindestens einen Inhalt von 19 Zigaretten haben. Bei Feinschnitt lag die Untergrenze bei 30 Gramm, unabhängig ob es sich bei der Verpackungseinheit um einen Pouch oder eine Dose handelt. Zum 1. Januar 2016 wurde der Packungsinhalt für Zigaretten auf 20 Stück angehoben. Für Feinschnitt wurde keine Änderung vorgenommen und der Mindestinhalt von 30 Gramm beibehalten.

Besonders bei internationalen Marken kommt es vor, dass bestimmte Varianten zwar im Ausland erhältlich sind, aber auf dem deutschen Markt nicht angeboten werden. Meistens sieht der Hersteller hierfür kein Marktpotenzial in Deutschland oder zulassungsrechtliche Gründe sprechen gegen eine Markteinführung. Dies kann natürlich auch im umgekehrten Fall vorkommen, so dass Sie im Urlaubsland beispielsweise auf Ihre Lieblingsvariante verzichten müssen.

Tabakwaren haben im Gegensatz zu Lebensmitteln kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie können nicht schlecht werden, aber mit der Zeit kann der verarbeitete Tabak austrocknen und der Geschmack verloren gehen. Bei Zigarettenpackungen geht man davon aus, dass zumindest die ersten zwölf Monate keinerlei Geschmacksverluste auftreten. Bei anderen Tabakprodukten kann dies je nach Verpackungsart variieren. Dauerhaft starke Temperaturschwankungen sollten bei der Lagerung vermieden werden.

Fragen zu Kautabak

Der in Deutschland verfügbare Kautabak unterscheidet sich in mehrern Punkten vom schwedischen Snus. Bei der Kautabak-Herstellung wird der Tabak sehr fein geschnitten, wohingegen der Tabak für den Snus zu einem feinen Tabakmehl bzw. Tabakpulver gemahlen wird. Der Portionsbeutel, der sogenannte Bag, besteht beim Kautabak aus robustem Material und ist für das Kauen ausgelegt. Beim Snus ist das Bagmaterial vergleichbar einem Teebeutel nicht besonders widerstandsfähig und soll den Tabak in Runddose sowie Mund nur zusammen halten. Der Herstellungsprozess bei Kautabak ist mit ca. 2 Stunden eher kurz. Bei Snus führt ein wesentlicher längerer Reifeprozess zu einem Produktionszeitraum von ca. 48 Stunden. Ein ganz wesentlicher Unterschied liegt bei der Nutzung. Der Kautabak muss für den gewünschten Effekt tatsächlich gekaut werden. Dagegen wird der Snus ohne Kauen konsumiert und direkt unter die Lippe gelegt.

Fragen zum Unternehmen

Leider nein, da wir als Tabakwaren-Großhandel ausschließlich Wiederverkäufer, also Einzelhändler mit einem aktiven Geschäftsbetrieb, beliefern.

Eigentlich nicht, denn der persönliche Kontakt mit unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Wir halten uns aus diesem Grund seit Jahren an unsere bewährte Eine-Stunde-Regel, die besagt, dass wir jeden unserer Kunden innerhalb einer Stunde Fahrzeit erreichen möchten. Von Deggendorf aus entspricht dies unserem Vertriebsgebiet. Nachdem wir diese Antwort aber mit einem “Eigentlich” begonnen haben, zeigen wir uns auch in diesem Punkt flexibel. Sollte Ihr Geschäft nicht all zu weit von Niederbayern entfernt liegen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Die Antwort ist ganz einfach: ZiGl ist die Abkürzung unseres Firmennamens und setzt sich aus den beiden Anfangsbuchstaben von Zigaretten und Glasschröder zusammen. Sie können unsere Website zwar auch über die Domains www.zigarettenglasschroeder.de und www.zigaretten-glasschroeder.de aufrufen, aus praktischen Gründen haben wir uns aber für die kurz Domainvariante entschieden. Hierdurch fallen Internet- und Mail-Adresse deutlich kürzer aus und lassen sich besser auf Visitenkarte und Fahrzeugen verwenden.

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Wir stehen Ihnen jederzeit gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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