Zwei Punkte sind unbedingt zu berücksichtigen. Zum einen darf der Verkauf ausschließlich an Personen über 18 Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang muss an der Verkaufsstelle ein Hinweis auf den Wortlaut des jeweils aktuellen §10 JuschG sichtbar ausgehängt werden. Zum anderen ist bei allen Tabakwaren mit Steuerbanderole zwingend der sogenannte Kleinverkaufspreis (KVP), also der auf der Steuerbanderole aufgedruckte Abgabepreis, einzuhalten.
Was muss beim Verkauf von Tabakwaren beachtet werden?
26. April 2021