Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) am 20. Mai 2016 haben sich die Vorgaben für die Warnhinweise bei Tabakwaren teilweise drastisch geändert. Am auffälligsten sind die neuen Bild-Text-Warnhinweise, umgangssprachlich auch als Schockbilder bezeichnet, die bei Zigaretten- und Feinschnittprodukten aufgebracht werden müssen. Die Bild-Text-Warnhinweise müssen mindestens 65% der Vorder- und Rückseite einnehmen und im oberen Packungsbereich positioniert sein. Die bis dahin üblichen Werteangaben zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf der schmalen Packungsseite fallen mit der Neuregelung weg. Zigarren, Pfeifen-, Schnupf- und Kautabake sowie verwandte Erzeugnisse wie E-Zigarettten tragen reine Text-Warnhinweise, die aber durch neue Größe und Positionierung stärker zur Geltung kommen sollen als zuvor. Für jegliche Ware mit alten Warnhinweisen gilt eine Abverkaufsfrist bis 20. Mai 2017.
Welche Warnhinweise sind bei Tabakwaren vorgeschrieben?
26. April 2021