Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben. Das seit 20. Mai 2016 gültige Tabakerzeugnisgesetz
(TabakerzG) gab zuletzt den Ausschlag für zahlreiche neue Produktbezeichnungen. Jegliche Deskriptoren, die einen verharmlosenden
Eindruck beim Konsumenten erwecken könnten, dürfen nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise fallen Produktbezeichnungen
wie „ohne Zusatzstoffe“, „Extra“ oder „Special“ zukünftig weg. Auch Geschmacksangaben wie „Vanilla“, „Sweet“ oder „Aromatic“ sind
nicht mehr konform. Bei Zigaretten und Feinschnitt dürfen zudem keine charakterisierenden Aromen (z.B. jeglicher Fruchtgeschmack)
mehr verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind vorerst Menthol-Zigaretten, für diese gilt eine Übergangsfrist bis 19. Mai 2020.
Zigarren, Pfeifentabak und Schnupftabak sind von dem Aromaverbot zwar nicht betroffen, auf kritische Produktbezeichnungen muss
aber auch bei diesen Produkten verzichtet werden.
Wieso werden Produktbezeichnungen bei Tabakwaren geändert?
23. April 2021