Jegliche Deskriptoren, die einen verharmlosenden Eindruck beim Konsumenten erwecken könnten, dürfen aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise fallen Produktbezeichnungen wie „ohne Zusatzstoffe“, „Extra“ oder „Special“ zukünftig weg. Auch Geschmacksangaben wie „Vanilla“, „Sweet“ oder „Aromatic“ sind nicht mehr konform. Bei Zigaretten und Feinschnitt dürfen zudem keine charakterisierenden Aromen (z.B. jeglicher Fruchtgeschmack) mehr verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind vorerst Menthol-Zigaretten, für diese gilt eine Übergangsfrist bis 19. Mai 2020. Zigarren, Pfeifentabak und Schnupftabak sind von dem Aromaverbot zwar nicht betroffen, auf kritische Produktbezeichnungen muss aber auch bei diesen Produkten zukünftig verzichtet werden.
TPD2 – Deskriptoren & Aromen
02. Mai 2016