100 Jahre Zigaretten Glasschröder | Niederbayern
 

Neuer Mindestinhalt bei Zigarettenpackungen

10. Dezember 2015

Anfang Dezember hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung verabschiedet. Unter anderem wird hierdurch der Mindestinhalt von Zigarettenpackungen neu geregelt. Ab 1. Januar 2016 dürfen die Hersteller nur noch Packungen mit einem Inhalt von mindestens 20 Zigaretten produzieren. Betroffen von dieser Regelung sind alle sogenannten OP-Packungen, die heute in den meisten Fällen einen Packungsinhalt von 19 Stück haben. Noch ist fraglich, für welche Packungspreise sich die Hersteller entscheiden werden. Bis die neuen OP-Packungen tatsächlich in den Handel kommen, werden voraussichtlich noch einige Wochen vergehen.

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